Dürfen Muslime in Restaurants arbeiten, wo Alkohol oder Schweinefleisch angeboten wird? Ist es haram, in einem Ort zu arbeiten, wo man Zionisten unterstützt?

  - Dürfen Muslime in Restaurants arbeiten, wo Alkohol oder Schweinefleisch angeboten wird? - Ist es haram, in einem Ort zu arbeiten, wo man Zionisten unterstützt?   Sind folgende Berufe untersagt:

  1. Berufe, die dazu veranlassen, Muslimen und Nicht-Muslimen Alkohol und untersagte Fleischgerichte anzubieten
  2. Beschäftigungen in Firmen, die Israel unterstützen (die Israel Geld geben)
  Auf die Frage, ob es erlaubt sei, in Dosen-Schweinefleisch herstellenden Unternehmen, in Nachtclubs oder Erotic-Centern zu arbeiten und welche Regelungen für den durch solche Beschäftigungen erzielten Lohn gelten, antwortete Aayatullaah Khomene`i, Führer der Islamischen Republik Iran:   Untersagte Tätigkeiten wie der Verkauf von Schweinefleisch, Alkohol und die Errichtung und Verwaltung von Nachtclubs und Erotic- und Glückspiel-Centern sowie Stätten, in denen Alkohol konsumiert wird und derlei mehr sind nicht erlaubt. Das Geld, das durch solche Beschäftigungen erzielt wird, ist „haraam“und kann von dem, der es erwirbt, nicht als ihm zustehenden Verdienst betrachtet und verwendet werden.[1]   Die zweite Frage wurde von Imam Khomeini (ra) im Rahmen nachstehender Frage beantwortet, in der es darum ging, ob Muslime in jüdischen Einrichtungen, von denen sie wissen, dass sie Israel unterstützen, beschäftigt sein dürfen oder nicht, und falls sie es nicht wissen, ob sie als „Tagelöhner“ gegen einen täglichen Lohn dort arbeiten dürfen?   Die Antwort Imam Khomeinis (ra) lautete: Es ist nicht erlaubt, und der Verdienst, den sie dort erhalten, ist haraam. Auch wenn sie sich nicht sicher sind, sollten sie in jenen Einrichtungen nicht arbeiten.[2]   ______________________________________ [1]„Toudsih ol massaa`el“ (Al Mohaschilel Imam l Khomeini), B. 2, S. 956; „Odschubat ol esteftaa`aat“ (in persischer Sprache), S. 239, Fr 1088. Ebenfalls Fr. 1095, S. 242 und Fr 1096, S. 243 [2] „Toudsih ol massaa`el“ (Al Mohaschilel Imam l Khomeini), B. 2, S. 813