Die Bedeutung der Waisenhilfe im Islam
Die Bedeutung der Waisenhilfe im Islam
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Waisenkinder zu unterstützen und ihnen aufrichtig zu helfen, zählt als eine wichtige und gute Tat im Islam. Der Prophet Muhammad (s) wurde als Gesandter Allahs zu den Menschen geschickt, und es war neben dem Verkünden des Glaubens an den Einen Gott auch seine Aufgabe, soziale und humanitäre Missstände in seiner Gesellschaft zu beseitigen. Die Vernachlässigung und sogar Unterdrückung der Waisen stellte zu seiner Zeit ein großes Problem dar, wie es auch im Koran angesprochen wird: "Hast du den gesehen, der das Gericht ableugnet? Also das ist derjenige, der das Waisenkind verachtend wegstößt." (107: 1-2). Allah ruft die Muslime dazu auf, Waisen zu unterstützen: "Was ihr an Gutem hergebt, so ist es für die Eltern und die Verwandten und die Waisen und die Armen und den 'Sohn des Weges', und was ihr an Gutem tut, so weiß Allah davon." (2:215). Nicht nur wird damit Linderung der Nöte von Waisen erreicht, sondern es wartet auch eine Belohnung im Jenseits auf die rechtschaffenen und selbstlosen Helfer: "Und sie geben Speise, aus Liebe zu Ihm, dem Armen und der Waise und dem Gefangenen: 'Wir geben euch Speise um des Antlitzes Allahs willen. Wir möchten von euch kein Vergelten und keinen Dank. Wir fürchten von unserem Herrn einen Tag von Sorgen, äußerst schwer.' Also schützt sie Allah vor dem Bösen dieses Tages und überwirft sie mit Glanz und Freude. Und Er vergilt ihnen, weil sie geduldig ausharrten, mit einem Garten und Seide." (76:8-12). Im Islam sind also der Glaube an Gott und die gute, wohltätige Tat untrennbar miteinander verbunden, und daher zählt auch die Unterstützung von Waisen als Gottesdienst bei Allah. Waisen: Uns allen von Allah (swt) und dem Propheten (s) anvertraut Dass wir Muslime uns um die Waisen kümmern müssen, sowohl als einzelne, als auch als Gemeinschaft, erfahren wir in mehr als 20 Stellen im Koran und durch das Beispiel unseres geliebten Propheten Muhammad (s). Diese gute Behandlung wird im Koran mit ihsan bezeichnet. Dies ist somit für uns nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern auch eine rechtliche Pflicht. Waisenkinder sollen durch Gläubige beschützt, erzogen und zu nützlichen Mitgliedern der Gemeinschaft und einer Gesellschaft gewonnen werden. Als lebendiges Beispiel haben wir, wie so oft, das Vorbild des Propheten (s), der ja selbst, bevor er bereits auf die Welt kam, seinen Vater verloren hatte. Später starb dann auch noch seine Mutter. Er (s) wusste aus eigener Erfahrung, was es hieß, Waise zu sein. Allahs Gesandter (s) hatte den Waisen Anas b. Malik (r.a.) bei sich aufgenommen, der mehr als zehn Jahre in seinem Haus verbrachte. Die Mutter des kleinen, intelligenten Anas, Ummu Sulaim (r.a.), bat den Propheten (s) ihn in seine Dienste aufzunehmen. Der Prophet (s) willigte ein und Anas stand ihm in den Jahren seines Aufenthalts zu Diensten. Der Gesandte Allahs (s) behandelte Anas (r.a.) sehr gut und während dieser Zeit äußerte er kein lautes oder böses Wort zu Anas. Selbst wenn eine der Ehefrauen des Propheten (s) aufgrund eines Fehlers über Anas schimpfte, sagte er (s): „Lasst den Jungen“. Dies bestätigt Anas b. Malik (r.a.) selbst in einem Hadith, indem er sagt: „Ich war neun Jahre in den Diensten des Gesandten Allahs (s), ich habe [in dieser Zeit] nie erlebt, dass er zu mir sagte: ‚Warum hast du [nur bloß] das gemacht’ oder dass er mich wegen einer Sache, die ich getan hatte, tadelte.“ Anas war nicht der einzige Waise, um den sich der Prophet (s) kümmerte. Ein weiterer Gefährte, Asad b. Zurara, verfügte im Sterbebett, dass Prophet Muhammad (s) seine drei Töchter - Kabscha, Habiba und Faria - in Obhut nehmen sollte. Der Prophet (s) nahm diese Mädchen oft mit sich und kümmerte sich selbst um ihre Verheiratung als sie zu jungen Frauen herangewachsen waren. Dieses Verhalten wurde z.B. auch von der Frau des Propheten (s), Aischa (r.a.), zum Vorbild genommen. Sie übernahm die Versorgung und Erziehung der Töchter ihres verstorbenen Bruders Muhammad und sorgte auch in anderen Belangen für sie. Die Gefährten waren sich ihrer Verantwortung und der Wichtigkeit dieses Themas im Islam derart bewusst, dass es manchmal Meinungsverschiedenheiten darüber gab, weil mehrere die Obhut eines Waisenkindes übernehmen wollten. Dabei trug sich folgende Begebenheit zu. Der Prophet (s) und drei seiner Verwandten (Ali, Dschafar und Zaid) waren auf der Rückreise von einer Umra und sie hatten eine Auseinandersetzung darüber, wer Umama, die Tochter des in einer Schlacht gefallenen Hamza, aufnehmen sollte. Der Prophet (s) hörte sich die Argumente eines jeden von ihnen an und sagte: „O Zaid, du bist der Vertraute Allahs und seines Gesandten! O Ali, du bist mein Bruder und Freund! O Dschafar, du bist der, der mir von seiner Statur und Benehmen am meisten ähnelt!“ Danach gab er (s) seine Entscheidung bekannt: „O Dschafar, du verdienst es eher Umama in deine Obhut zu nehmen. Denn ihre Tante mütterlicherseits ist deine Ehefrau. Und die Tante ist wie die Mutter.“ Dschafar freute sich sehr über diese Entscheidung und nahm das Waisenmädchen in seine Obhut. Nicht nur in der Zeit des Propheten Muhammad (s) und seiner Gefährten gab es bedürftige Waisenkinder. Auch heute leben überall Kinder, die ihren Versorger verloren haben. Wir bei muslimehelfen unterstützen mit unseren Spendern Waisenkinder - entsprechend dem Wort Gottes und dem Beispiel unseres Propheten (s). Nehmen auch Sie den Propheten Muhammad (s) als Vorbild und helfen Sie Waisenkindern! Waisen im Koran Im Koran wird an vielen Stellen direkt oder indirekt zu der Angelegenheit der „Waisen“ Bezug genommen, und die Muslime werden angewiesen, sich um die Waisen zu sorgen. Man kann die Themen des Korans, die mit Waisen zu tun haben, unter folgenden Stichworten zusammenfassen:
- Besondere Aufmerksamkeit (2:220)
- Spenden zukommen lassen (2: 215)
- Finanzielle Zuwendungen (4:8)
- Besitz nicht verschwenden (4:2)
- Die gute Behandlung der Waisen ist Frömmigkeit (2:177)
- Tadel und Warnung bei Ungerechtigkeit gegenüber Waisen (89:17-20)
- Frohe Botschaft und Einlass ins Paradies bei Fürsorge (76:5-8)
- Sie besitzen ein Anrecht auf Zakat
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