Was sagt der Islam zur Zwangsheirat?

  Zunächst einmal zur Begriffsklärung. Im Islam gibt es nicht die Möglichkeit, seinen Partner in der Disco kennen zu lernen, und daher finden viele Bekanntschaften über Eltern, Bekannte und Verwandte statt, die zwei geeignete Partner einander vorstellen. Finden beide Partner Sympathie aneinander, lernen sie sich weiter kennen, und möglicherweise kommt es zur Eheschließung. Und solch eine Ehe wird in den Medien als „arrangierte“ Ehe bezeichnet.   Eine „arrangierte“ Ehe ist vergleichbar mit der von einem Eheinstitut geförderten Ehe, nur mit dem Unterschied, dass die Ehevermittler keine so hohen Rechnungen stellen, da es jedem Muslim ein Herzenswunsch ist und als segensreicher Gottesdienst zählt, Heiratswilligen bei der Suche nach einem geeigneten Partner behilflich zu sein. Ist ein Partner aus Sicht eines der Partner ungeeignet, dann kommt es zur Ablehnung, die durchaus üblich und verbreitet ist. Viele finden ihren Wunschpartner erst bei einem späteren „Arrangement“. Die „Liebe auf den ersten Blick“ ist eher selten.   Anders ist es in manchen archaisch organisierten Familienstrukturen mit vorislamischen Stammesdenken. Hier „muss“ oft innerhalb der Sippe geheiratet werden, selbst wenn der Partner ungeeignet ist. Der psychische Druck, der auf beide (Mann und Frau) ausgeübt wird, ist dermaßen groß, dass eine Ausflucht extrem schwer ist! Manchmal kommt es sogar zur körperlichen Gewalt. Solch eine Heirat muss als „Zwangheirat“ betrachtet werden.   Was aber sagt der Islam dazu? Zunächst einmal sagt der Islam, dass Mann und Frau sich den Partner frei selbst auswählen können und jeder Partner jeden ablehnen darf! Der Vater einer Frau, die erstmals heiratet, hat zwar zudem ein Veto-Recht im Fall der ersten Ehe seiner Tochter, aber das dient nur als „Hürde“ für den Zukünftigen, „ernste“ Absichten zu haben und den Vater zu überreden, denn die zeitgemäßen islamischen Gelehrten sind sich alle darüber einig, dass jenes Vetorecht nur dann angewandt werden darf, wenn es gravierende islamische Gründe dafür gibt (z.B. der Mann ist Alkoholiker).   Jenes Sonderrecht des Vaters (und nur des Vater aber nicht des Bruders) dient zur Stärkung der familiären Beziehungen und nicht zu deren Schwächung! Heiratet die Tochter gegen den Willen des Vaters, verliert sie zwar möglicherweise seine Zustimmung, aber das hat mit dem Thema nichts zu tun, denn das Vetorecht würde schlimmstenfalls zu einer „Zwangsehelosigkeit“ aber nicht zu einer „Zwangsheirat“ führen können. Und auch in nichtmuslimischen Familien soll es durchaus vorkommen, dass der Schwiegervater den Schwiegersohn nicht auf Anhieb mag und dieser seine Zuneigung erst gewinnen muss.   Der Zwang auf einen Menschen, damit er heiratet, ist also im Islam absolut verboten. Aber damit nicht genug! Die Ehe ist in solch einem Fall ungültig und Mann und Frau dürfen einander nicht einmal berühren, nicht einmal die Hand geben! Wird z.B. eine Frau dann gegen ihren Willen zur Sexualität gezwungen, liegt eine Vergewaltigung vor, für die der Islam in einem islamischen System die Todesstrafe vorsieht! Alle daran beteiligten, also alle, die die Frau gegen ihren Willen zu dieser Ehe gezwungen haben, sind anteilig ihrem Einfluss Mitschuld eines schweren Verbrechens!   Während also die Politiker in Deutschland darüber nachsinnen, welche Strafen sie einem Zwangsehenötiger auferlegen und gleichzeitig jede nur erdenkliche Gelegenheit nutzen, gegen den Islam und die Muslime auch in diesem Zusammenhang zu hetzen, verurteilt der Islam die Zwangsehe aufs Schärfste als eines der größten Verbrechen!   Jetzt kommen die Politiker mit Migrantenhintergrund, die deutscher sein wollen als jeder Deutsche und fordern im Zusammenhang mit dem Verbot der Zwangsehe das Abschaffen des Kopftuches und einen Zwangsschwimmunterricht für Muslimas! Und was erreichen Sie damit? Das einzige, was sie erreichen, ist die weitere Abwendung von Muslimen von der Gesellschaft, anstatt sie zu integrieren und nicht Dinge miteinander zu vermischen, die Nichts miteinander zu tun haben. Wann werden verantwortungsvolle Politiker verstehen, dass es niemals funktionieren wird, wenn Nichtmuslime gegen Muslime in der Gesellschaft agieren, sondern die Probleme nur gemeinsam zu lösen sind? Wie lange noch soll der Islam die Rolle des Sündebocks für den gescheiterten Raubtierkapitalismus einnehmen?   Und wie steht der Islam dazu?   Wenn wir das beantwortet haben, fällt den Journalisten, denen oft nicht unbedingt am Frieden in der Gesellschaft gelegen ist, bestimmt etwas Neues ein, was sie dem Islam vorwerfen können. Die Strafe, die der Islam für Vergewaltigung und Mord vorsieht, kann in jedem Fall in Deutschland nicht eingefordert werden, da es hier die Todesstrafe nicht gibt! Und Selbstjustiz ist ohnehin im Islam verboten! Aber selbst wenn wir diese Dinge 100 Mal veröffentlichen und andere – viel größere – islamische Organisationen dieses viel lauter und deutlicher aussprechen, es wird kaum nützen, denn das Feindbild Islam wird dem Leser eingetrichtert, bis er sich übergeben muss.   Anmerkung: Dieser Artikel weicht leicht vom Original ab. Quelle: www.muslim-markt.de     Quelle: http://www.al-shia.de