Die Rechte der Minderheiten im Islam (Islamisches Echo in Europa; 15. Folge)
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Die Rechte der Minderheiten im Islam (Islamisches Echo in Europa; 15. Folge)
Vorwort des Herausgebers Die islamischen Gebote strukturieren die gesamtgesellschaftliche Ordnung, und zwar sowohl die zwischenstaatlichen Beziehungen wie auch die Beziehungender Muslime untereinander und zu den nichtmuslimischen Gruppen und Gemeinschaften. Minderheiten werden nicht allein aufgrund objektiver Merkmale wie ethnischer, sprachlicher oder religiöser Identität definiert, sondern auch quantitative, subjektive oder repressive Gegebenheiten können zur Definition einer Minderheit herangezogen werden. Im Islam gibt es diesen Minderheitenbegriff eigentlich nicht, sondern der Qur’an spricht entweder von den Schriftbesitzern (Ahl al-Kitab) oder den Verbündeten (Ahl al-Dimma). Eine Minderheit im islamischen Sinne ist eine Gruppe oder Gemeinschaft, deren religiöse Traditionen Grundlage für ihr Gemeinschaftsgefühl sind und die innerhalb der islamischen Gesellschaft neben der muslimischen Mehrheit eine eigene soziale Einheit darstellen. Der Islam diskriminiert keinen Menschen wegen seiner Abstammung, Sprache, Rasse usw.; vielmehr sollen die Rechte der Minderheiten im Sinne der qur’anischen Gebote garantiert werden, um somit die kulturelle Autonomie und Identität der Minderheiten zu bewahren und sie vor jeglichem Assimilationsdruck zu schützen. Eine friedliche und gerechte Koexistenz aller gesellschaftlichen Gruppen kann nur auf der Wahrung der spezifischen Merkmale der Minderheiten gründen.
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