Beitrag zu Grundzügen der islamischen Geschichte (2)
Beitrag zu Grundzügen der islamischen Geschichte (2)
Author :
Prof. Falaturi
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2.4 Position der Frau innerhalb des Stammes Die vielfältige Verantwortlichkeit für das Fortleben des Stammes lag ausschließlich in den Händen der Männer. Sie und nicht die Frauen waren es, die den Stamm gegen alltägliche Angriffe verteidigten, eigene Vorstöße organisierten und so das Überleben des Stammes garantierten. Unsere heutige Frage nach der Stellung der Geschlechter stand innerhalb des arabischen Tribalismus nicht an. Das Ansehen und die Stärke einzelner Stämme hing von der Anzahl und der Kampfkraft ihrer Männer ab (57:20; 102:1). Das hatte eine Auswirkung auch auf die Frauen, deren größter Vorzug ihre Fruchtbarkeit war (2:223). Viele Frauen zu besitzen, galt daher als besonderer Wert. Alles dies besagt aber nicht, daß es den einzelnen Frauen verwehrt gewesen wäre, sich durch Leistung Verdienste und Namen zu erwerben (als Beispiel: Chadija, die erste Frau Muhammads). Vielmehr bestand strukturell weder eine Notwendigkeit noch eine Möglichkeit, die Frau in den Verantwortungsbereich des öffentlichen Lebens einzubeziehen. Nur die Männer riskierten ihr Leben; und daher beanspruchten sie für sich allein die "Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten", was der Koran wie folgt korrigiert: ...und ebenfalls den Frauen steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu" (4:7 mit 4:11-14). Der Koran lehnt ferner eine Sitte ab, die charakteristisch für den Ausschluß der Frau von bestimmten tribalistischen Rechten war: "Und sie sagen: ‘Was im Schoße von diesen Tieren ist, ist ausschließlich unseren Männern vorbehalten und unseren Frauen verboten‘, wird es aber tot geboren, dann haben sie (alle) Anteil daran." (6:139). Vor diesem Hintergrund ist es folgerichtig, wenn der Koran im allgemeinen nur die Männer (rial) und nicht die Frauen, auch nicht beide gleichzeitig anspricht: "Und es gehört zu Seinen Zeichen, daß Er euch (Männern) aus euch selbst Gattinnen erschaffen hat" (30:2 1). Von den Männern wird verlangt, sich zu verehelichen (3:25; 24:32), "Gerechtigkeit gegen Waisen" (4:20) zu üben, den Frauen ihre Brautgaben zu schenken (4:4) und, wenn sie mehr als eine Frau haben, alle gerecht zu behandeln (4:3), Verantwortung zu tragen (4:34), bestimmte Speisevorschriften einzuhalten (5:3-5). Die Verse sprechen von Tisch- und Ehegemeinschaft mit Schriflbesitzern3: Es sind Männer, die damit angesprochen werden. Philologisch und juristisch hat man die Tischgemeinschaft ebenso auf Frauen ausgeweitet, nicht aber die Ehegemeinschaft. Zieht man in Betracht, daß der entsprechende Vers lediglich beabsichtigt, den Mißbrauch der jüdischen und christlichen Frauen durch gültige Ehen zu ersetzen, so hat es keine Veranlassung gegeben, die umgekehrte Ehe - muslimische Frau mit jüdischem oder christlichem Mann - zu erwähnen. Der Koran geht von der Realität des Stammeslebens aus und setzt sich damit auseinander. Der Koran will die Frau nicht zu den Schwachen zählen, vergleichbar den Waisen und Sklaven, auch wenn sie in gleicher Weise wie jene behandelt wurden. Die essentielle Kritik diesbezüglich und die neue Definition der gesellschaftlichen Stellung der Frau im Koran gehört zu den wichtigsten Hebeln, die er ansetzt, um die Stammesstruktur zu überwinden. Wie auch in Ausdruck "nas" (Menschen) ausschließlich im Sinn des mannlichen Geschlechts benutzt. "Verlockend ist denMenschen gemacht worden die Liebe zu dem, was man begehrt: Frauen, Söhne, ganze Zentner von Gold undSilber, markierte Pferde, Vieh und Ackerland. Dies ist Nutznießung des diesseitigen Lebens" (3:14). Anderen Bereichen werden auch diesbezüglich die Männer angesprochen: Sie sind es, die ihren Umgang mit den Frauen nach neuen Bestimmungen zu deren Gunsten ändern sollen. Abgesehen von vielerlei Verbesserungen der Lage der Frau im einzelnen dürfte die Einbeziehung der Frau in den Bereich der öffentlichen Verantwortung am meisten zur Zerstörung der herkömmlichen Stammesstruktur beigetragen haben, 9:71: "Und die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen sind einer des anderen auliya‘5: Sie gebieten das Gute und verbieten das Böse 6 und verrichten das Gebet und entrichten die Zakat 7 und gehorchen Allah und Seinem Gesandten. Sie sind es, derer Allah Sich erbarmen wird. Wahrlich, Allah ist Erhaben, Allweise". Es liegt nahe, daß der Einschluß der Frauen in den gesellschaftlichen Lebensbereich bis hin zu einer politischen Verantwortlichkeit (s.o.) auf gleicher Basis wie die Männer den Frauen einen Auftrieb gegeben hat, selbständig, sogar über den Kopf ihrer Männer hinweg, den Islam anzunehmen, und so die Auflösung der tribalen Verhältnisse zu demonstrieren. 2.5 Tribale Bündnisse 2.5.1 Einen größeren Schutz und eine dauerhaftere Sicherheit erzielte jeder kleine oder große Stamm (oder sogar kleinere Einheiten von ihnen) durch ein Bündnis mit anderen Stämmen bzw. deren untergeordneten Einheiten: Aus einem in sich geschlossenen, selbständig agierenden Stamm wurde eine größere tribale Gemeinschaft, vergleichbar einer Konföderation. Das Bündnis wurde durch Eidleistung in einem zeremoniellen Akt (z.B. Eintauchen der Hände in Wasser, in eine angenehm duftende Flüssigkeit oder sogar in ein mit Blut gefülltes Gefäß) beschlossen. In dem dafür geleisteten Schwur steckten Kraft, Garantie und Verbindlichkeit des Bündnisses, von dem eine Losbindung nur mit schweren Folgen möglich war. Die Verschmelzung der Stämme war z.T. so stark, daß sich die Betroffenen nach einigen Generationen nicht mehr als unterschiedliche Stämme, sondern als eine - größere - Einheit begriffen. Die arabische Bezeichnung dafür ist tahaluf bzw. hilf "beschworenes Bündnis". (Auf die Verbindung von hilf und yamin "Eid" weist der Koran hin.) Der Koran verwendet für dieses Phänomen allerdings nicht hilf, sondern ahd "Bund, Vertrag, Versprechen" (z.B. 2:100; 8:56) und auch mitaq "Bündnis, Vertrag", also Begriffe, die mehr den rechtlichen Inhalt und weniger die äußeren Zeremonien in den Vordergrund stellen (2:27; 8:55-56; 4:89; 9:4). Jeder Stamm, und daher jedes Stammesmitglied, verpflichtet sich, für die neuen Verbündeten mit der gleichen Intensität von Asabiyya wie für eigene Stammesmitglieder in Recht und Unrecht Partei zu ergreifen. Zur bereits in jedem einzelnen existentiell vorhandenen Asabiyya kam nun eine weitere Asabiyya zwar sekundär, doch ebenfalls existentiell hinzu. Es entstand eine zweischichtige, untrennbare neue Asabiyya. Mit dieser alle Stämme umspannenden Erscheinung haben der Koran und Muhammad bis zum Schluß sehr schwer zu kämpfen gehabt. Die größte Demonstration eines solchen intertribalen Bündnisses war der letzte große Krieg der Qurais und der ihnen verbündeten Stämme gegen die Medinenser, bekannt als der Grabenkrieg (s.u.). 2.5.2. Zum Schutz und zur Sicherheit einzelner Personen (im Gegensatz zu Stämmen) gab es noch weitere Möglichkeiten, sich eine Stammeszugehörigkeit mit entsprechenden Rechten und Pflichten anzueignen. Die gängigste und wichtigste davon war wala‘. Wala‘, wörtlich ‚"Freundschaft, Unterstützung, Schutzverhältnis" usw. war mit seinen gewohnheitsrechtlichen Folgen weit verbreitet. Hierbei schloß sich eine einzelne Person einem Mitglied eines anderen Stammes per wala‘-Pakt an. Es konnte heißen: ‚Nein Blut ist dein Blut, mein Untergang ist dein Untergang, meine Vergeltung ist deine Vergeltung, mein Krieg ist dein Krieg, mein Frieden ist dein Frieden, du beerbst mich und ich beerbe dich, ich werde für dich belangt, dein Blutgeld gehört mir und meins dir"8. Von diesem Pakt haben oft auch größere oder kleinere Einheiten eines Stammes oder gar ein ganzer Stamm Gebrauch gemacht. Anders als im Falle des Hilf-Verhältnisses handelt es sich aber nicht um ein Bündnis zweier gleichgestellter Partner. Der Pakt geht mehr von dem Schutzbedürftigen aus. Hochinteressant ist die Bezeichnung mawla, ein und dieselbe für beide Partner, auch dies schon im Koran: ...an einem Tag, an dem ein Schutzherr (mawla) seinem Schutzbefohlenen (mawla) nichts nützen kann" (44:41); dies verstehen wir als semantischen Hinweis auf die inhaltliche Entsprechung der beiden gegensätzlichen Sinngehalte und zugleich als Betonung der aus wala‘ entstandenen persönlichen Beziehung zwischen den beiden Partnern. Wegen seiner Sicherheit gewährenden Effekte spielte wala‘ samt seiner rechtlichen Folgen als wirksames Prinzip im Alltag der tribalistisch aufgebauten Gemeinwesen eine entscheidende Rolle. Eine fremde Person (bzw. eine Gruppe von fremden Personen) wurde durch diesen mit Eid bekräftigten Anschluß wie ein Blutsverwandter der anderen Seite, also letztlich des entsprechenden Stammes. Die aus dieser arabischen Sitte sich ergebenden gegenseitigen Erbrechte finden sogar bis weit in die medinensische Periode die Zustimmung des Koran (4:33); später wird dies im Zuge eines allgemeinen Umwandlungsprozesses widerrufen bzw. von einer obligatorischen Vererbung in eine freiwillige Schenkung übergeleitet (33:6) [9]. Dass der Koran die Rechtsgewohnheit in Form einer moralischen Freiwilligkeit beibehält, ist ein Indiz für die Tiefe der Verwurzelung des wala‘-Prinzips im alltäglichen Stammesleben: Man konnte de facto nicht darauf verzichten. Der herkömmliche wala‘-Pakt verlor zwar mit den koranischen Neubestimmungen die bisherige rechtlich zwingende Adaptationsfunktion, umso mehr gewann er aber in der Zeit nach Muhammad an Bedeutung bei der "Einbürgerung" bzw. Aufnahme der nichtarabischen Völker in die islamisch-arabische Gemeinschaft nach den großen Eroberungen. Ein besseres Instrument zur Eindämmung der entstandenen Gegensätze - Araber als Eroberer und Nichtaraber als Besiegte - gab es nicht. An die Stelle des Sieger-Besiegten-Verhältnisses konnte die mit Verantwortlichkeit und Asabiyya abgesicherte wala‘-Beziehung treten. Der Koran hat wala‘ nicht verworfen. Er hat vielmehr die bindende und verbindende Kraft von wala‘ neu bestimmt und daraus eine dauerhafte Grundlage des neuen Gemeinwesens gebildet. Auszuschalten war die an Sirk orientierte Verwendung von maula: "Er (der Mensch) ruft den an, von dem eher Schaden zu erwarten ist als Nutzen. Welch schlimmer Schutzherr (mawla) und welch schlimmer Gefährte!" (22:13) An dessen Stelle tritt Gott als eigentlicher mawla. ...und haltet an Gott fest. Er ist euer mawla (Schutzherr). Welch vorzüglicher mawla und welch vorzüglicher Helfer." (22:78) Von hier aus breitet sich die mawla-Funktion auf das am Eingottglauben orientierte neue Gemeindewesen aus. "Und wenn ihr jedoch gegen Muhammad zusammensteht (und glaubt, euren Willen durchsetzen zu können, werdet ihr nicht zum Ziel kommen). Gott ist ja sein Schutzherr. Und Gabriel, die Gläubigen (alle), soweit sie rechtschaffen sind, und überdies (?) die Engel werden (ihm) Helfer sein" (66:4). Folgerichtig benutzt der Koran dann wala‘ als intensiven Hebel zur Umwälzung des Tribalismus in eine über jegliche Einschränkung hinausragende, universale Gemeinschaft (umma), und zwar sowohl nach innen, d.h. hinsichtlich der daraus entstehenden, inhärenten Anziehungskraft der einzelnen Mitglieder untereinander, wie auch im Hinblick darauf die umma nach außen zu vertreten. 2.5.3 Auch für Notfälle haben die tribalen Lebensumstände eine Schutzmöglichkeit vorgesehen, kurzfristig, aufkündbar, aber ganz und gar zuverlässig: giwar "Nachbarschaft, Schutzgewährung" galt als Schutzmodell meistens für einzelne Personen, aber auch Gruppen, die aus irgendeinem Grund ohne bzw. ohne ausreichenden Schutz dastanden. Diese suchten dann bei einem einflußreichen Mann Schutz vor Gefahren. Der Beschützer mußte erstens über genügend Stärke für die übernommene Verpflichtung verfügen, zweitens diese Verpflichtung der Gültigkeit willen offen und offiziell bekanntgeben. Eine verbindliche Asabiyya des Beschützers und daher auch dessen Familie, Sippe und Stamm für die in Schutz Aufgenommenen war die unmittelbare Folge davon. Möglicherweise hat Muhammad selbst in einer Notsituation davon Gebrauch gemacht: Kurz vor seiner Auswanderung von Mekka nach Medina, also nach dem Tode seines Onkels Abu Talib, soll er nach al-Ta‘if gegangen sein, um dort den giwar, kurzfristigen Schutz, zu suchen. Ein mächtiger Bewohner der Stadt erklärte sich schließlich dazu bereit. Er legte seine Waffen an und betrat in Begleitung seiner gleichfalls bewaffneten Söhne und der Söhne seines Bruders den Versammlungsplatz, wo sich auch Muhammads mekkanischer Feind befand (Abu Gabi). Dort gab er den giwar bekannt, und Muhammad konnte ohne Bedenken in seine Heimatstadt zurückkehren. Giwar wird vom Koran nicht abgeschafft. Im Rahmen des Eingottglaubens kommt ihm eine neue Funktion zu. "Und wenn einer von den Musrikun dich (Muhammad) um Schutz bittet, so gewähre ihm diesen, damit er das Wort Gottes hört. Danach laß ihn einen Ort erreichen, an dem er in Sicherheit ist. Dies (sei ihnen zugestanden), weil sie Leute sind, die nicht Bescheid wissen" (9:6). Es versteht sich, daß in dieser neuen, im Gegensatz zum Sirk konstruierten Ordnung die Rolle des Schutz Gewährenden eigentlich dem einzigen Gott zufällt, in gleicher Weise wie bei wala". 2.5.4. Die bisherige Analyse der Grundzüge der tribalen Ordnung hat deutlich gemacht, daß Schutz von Personen und deren Lebensraum eine zentrale Rolle spielt. Alle bisher genannten Schutzmodelle haben schließlich ein gemeinsames Ziel: Dem einzelnen, dem Familienverband, dem Stamm und den die Stämme übergreifenden Verbänden nach innen und nach außen entsprechenden Schutz zu garantieren. Die Gemeinschaften teilten sich auch demzufolge in eine mächtige, privilegierte Gruppe, diejenigen, die Schutz gewähren konnten, und einen untergeordneten Rest, diejenigen, die auf Schutz angewiesen waren. Wie ausgeführt, lagen alle Entscheidungen in der Hand der ersten Gruppe. Die Ausdrücke mala‘ "Vornehme, Ratsversammlung" (3 8:6) und nadiy "Versammlung" (19:73), die in Bezug auf die Großen benutzt werden, lassen Beratschlagungen dieser Schicht untereinander möglich erscheinen". Vieles, und nicht zuletzt die vielschichtigen Möglichkeiten des Bündnisses und der Schutzgewährung auf tribalistischer Basis, spricht dafür, daß die Mitglieder der mala‘ (das wäre dann eine Art Versammlung der Vornehmen) Stämme übergreifende Beschlüsse fassen konnten. Oben war schon davon die Rede, daß der Islam rasch Erfolg gehabt hätte, wäre Muhammad ein Mitglied dieser Schicht gewesen (vgl. auch 43:31). Bei aller Kritik am Hochmut der Großen (34:31-33; 14:21; 40:47) waren Muhammad und der Koran sich der Wichtigkeit der mächtigen Oberschicht, auch der mala‘, bewußt und zumindest anfänglich auch bestrebt, deren Autorität für die eigene Sache zu nutzen (s.o., 26:2 14). Es waren andererseits später die Häupter (sadat) und Großen (kubara‘) aus den zwei wichtigsten medinensischen Stämmen, Aus und (vor allem) Hazrag, die durch ihre Annahme der Botschaft Muhammad schon vor dessen Auswanderung nach Medina und auch in der unmittelbar folgenden Zeit den Weg geebnet haben; wegen ihrer Autorität traten viele mit ihnen verbündete Menschen (und sogar nicht verbündete) zum Islam über. Das gleiche galt für die Stämme in Mekka und Umgebung, nachdem ihre Häupter, die zuvor die hartnäckigsten Feinde Muhammads waren, den Islam angenommen hatten: so die mit den Qurais verbündeten Banu Taqif in der Stadt al-Ta‘if und die anderweitig mit den Mekkanern verbundenen Stämme und tribalen Einheiten. Ihre Häupter sandten Delegationen zu Muhammad nach Medina und huldigten ihm als dem Gesandten Gottes. Dies galt auch für die beduinischen Stämme, die in der Folge ihrer Häupter zum Islam übergetreten sind. Fazit: Es war gerade die tribalistische Lebensvorstellung und ihre unverletzlichen Gesetzmäßigkeiten, die zunächst Muhammads Leben vor zunehmenden Gefahren schützten und ihm später in verhältnismäßig kurzer Zeit, vor allem in der medinensischen Periode, Erfolg bescherten. Es lag auch nicht in Muhammads Absichten, den Tribalismus zu zerstören oder abzuschaffen; das wäre auch, wie die Geschichte gezeigt hat, nicht möglich gewesen. Ihm ging es darum, den Sirk bis zu einer völligen Entwurzelung zu bekämpfen. Es wurden daher jene Erscheinungen und Bestimmungen des tribalen Lebens zurückgedrückt oder abgeschafft, die direkt an Sirk orientiert waren. Die starke Verwurzelung des Tribalismus in der arabischen Geschichte hat sogar später umgekehrt ihre Schatten auf die vom Islam neu konzipierten Verhältnisse, auf die islamische Geschichte und zeitweise auf die islamische Lehre geworfen. ................ (3) ahl al-kitab; hierzu im Beitrag Noth. (4) Weitere Belege für Ansprache nur an Männer: 7:46; 6:9; 12:109. Es gibt sogar eine Stelle im Koran, die den (5) Auliya‘, sg. waliy, wird unausreichend mit "Freund" übersetzt. Es handelt sich um einen funktionalen Begriff, der innerhalb des vom Sirk bestimmten Tribalismus Schutzpflicht ausdrückt. Der Vers spricht also von gleicher Verantwortung, die Frauen und Männer füreinander zu tragen haben. (6) al-amr bi‘l-ma ruf wa‘n-nahy am ‘l-munkar. Grundsatz, der zur politischen Verantwortlichkeit der Muslime auch als Individuen führt. (7) Als "Almosensteuer" übersetzt. Abgabe zugunsten bestimmter Gruppen, darunter auch sozial Bedürftiger; eine der "5 Säulen" des Islam. (8) Tafsir al-Khazim (9) "Und Blutsverwandte sind (hinsichtlich der Erbschaft) einander näher als die (Übrigen) Gläubigen aus Ausgewanderten - gemäß dem Buche Gottes - es sei denn, daß ihr euren Schützlingen (mawalikum) Güte erweist". (10) Vgl. 23:88; 46:31; 67:28; 72:22. ( 11) Vgl. den Beitrag Dostal in diesem Band.
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